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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505245 | |||
Datum | 24.08.2008 11:46 MSG-Nr: [ 505245 ] | 99128 x gelesen | |||
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Geschrieben von Anton Kastner Aber wie kontrollierts du dann, ob jemand mit C / CE irgendwelche Fahrten macht. Wäre im Feuerwehrbereich einfach gewesen: Man nehme die Fahrtenbücher , ein Blatt Papier, einen Stift und einen Taschenrechner. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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