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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505271 | ||
Datum | 24.08.2008 13:42 MSG-Nr: [ 505271 ] | 99054 x gelesen | ||
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Hallo, zitiert von Michael Weyrich: Klasse B: PKW und Kleintransporter bis max. 6m Länge, 2,1m Breite, 2,8m Höhe, 5t zul. GG. Geschrieben von Christian Fleschhut: Cool. Damit bräuchte man für Crafter, LT & Co nen LKW Führerschein (C!). Die (bayrischen) Feuerwehren werden dir ob des Vorschlages ein Denkmal errichten... Stimmt, und nicht nur die - wenn auch die 3,8 t bei diversen RTW (z.B.) auf Sprinter-Basis fortan kein Problem mehr wären, müßte man sich richtig Gedanken machen, wie man ein paar cm in der Länge und Höhe wegbekommt... ;-) Spaß beiseite - die 3,5 t sind m.E. an sich eine simple, ganz praktikable Lösung des Problems resp. eine sinnig gesetzte Grenze (die nun mal irgendwo sein muß). Insgesamt verstehe ich das "rumgeeiere" um dieses Limit schon lange nicht mehr... Gruß Daniel | ||||
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