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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerschärfte Anforderungen war: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge9 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg505439
Datum24.08.2008 22:27      MSG-Nr: [ 505439 ]4946 x gelesen
Themengruppe:
  • Führerscheine

  • Geschrieben von Jürgen RinghoferIch finde es gut, dass die Rechtsprechung noch keine Grenzen vorschreibt. So muss jeder Fall einzeln bewertet und bemessen werden. Die äußeren Umstände können bei jedem Einzelfall anderst sein.
    Geschrieben von Jürgen RinghoferZ. B. ist Tempo 50 bei Glatteis was anderes wie bei einer trockenen Fahrbahn.

    Hallo,

    das ist mir schon klar. Ich glaube jedoch, dass z.B. bei dieser Vorgabe, bei normalem Fahrbahnzustand und Wetterbedingungen:

    - Nicht schneller als ca. 6 km/h bei roten Ampeln nach vorherigem Stopp.
    - Nicht schneller als ca. 25 km/h in Fußgänger- oder Kinderspielzonen.
    - Nicht schneller als ca. 50 km/h in einer 30er Zone.
    - Nicht schneller als ca. 70 km/h in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h erlaubter Höchstgeschwindigkeit.
    - Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als ca. 10% - 20% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

    das Unfallrisiko schon mal drastisch reduziert wäre! Langsamer fahren und die Geschwindigkeit auf Grund widriger Umstände nochmals reduzieren kann man immer.

    Eigenunfälle sind ein beträchtliches Risiko, seltsamerweise wird sehr wenig unternommen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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     24.08.2008 18:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To
     24.08.2008 19:54 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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     24.08.2008 20:06 Chri7sto7f S7., Vilseck
     24.08.2008 20:16 Phil7ip 7G., Leipzig
     24.08.2008 20:03 ., Kirchheim unter Teck
     24.08.2008 22:27 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     24.08.2008 23:39 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     25.08.2008 00:15 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     25.08.2008 22:39 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen

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