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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschärfte Anforderungen war: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge | 9 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 505439 | ||
Datum | 24.08.2008 22:27 MSG-Nr: [ 505439 ] | 4946 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich finde es gut, dass die Rechtsprechung noch keine Grenzen vorschreibt. So muss jeder Fall einzeln bewertet und bemessen werden. Die äußeren Umstände können bei jedem Einzelfall anderst sein.Geschrieben von Jürgen Ringhofer Z. B. ist Tempo 50 bei Glatteis was anderes wie bei einer trockenen Fahrbahn. Hallo, das ist mir schon klar. Ich glaube jedoch, dass z.B. bei dieser Vorgabe, bei normalem Fahrbahnzustand und Wetterbedingungen: - Nicht schneller als ca. 6 km/h bei roten Ampeln nach vorherigem Stopp. - Nicht schneller als ca. 25 km/h in Fußgänger- oder Kinderspielzonen. - Nicht schneller als ca. 50 km/h in einer 30er Zone. - Nicht schneller als ca. 70 km/h in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h erlaubter Höchstgeschwindigkeit. - Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als ca. 10% - 20% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. das Unfallrisiko schon mal drastisch reduziert wäre! Langsamer fahren und die Geschwindigkeit auf Grund widriger Umstände nochmals reduzieren kann man immer. Eigenunfälle sind ein beträchtliches Risiko, seltsamerweise wird sehr wenig unternommen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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