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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschärfte Anforderungen war: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 505451 | ||
Datum | 24.08.2008 23:39 MSG-Nr: [ 505451 ] | 4901 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, wir haben gute Erfahrungen gemacht einmal mit a) Pflicht Fortbildungen die von Mitarbeitern der Versicherung abgehalten wurde Thema Rückwärtsfahren; SS Fahrten; hohe Geschwindigkeiten und b) Pflichtfortbildungen Fahrsicherheitstraining speziell für und mit KTW/RTW von Ausbildern der Berreitschaftspolizei. Eine "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" halte ich für nicht zielführend. Das es bei FWers oft am Willen fehlt liegt im Gegensatz zu uns hier Wege zu gehen liegt sicher auch am fehlenden "wirtschaftlichen Effekt". Versicherungsbeiträge spielen wahrscheinlich sowohl bei der BF wie auch bei FFW keine Rolle. Bei uns schon. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | ||||
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