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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 505995 | ||
Datum | 27.08.2008 11:37 MSG-Nr: [ 505995 ] | 7712 x gelesen | ||
Die Verwndung der MIttel muss klar in der Satzung definiert sein. Hierbei ist jedoch die große Kunst, die Formulierungen so zu wählen, dass man sich nicht selber unnötig einschränkt. Darüber hinaus ist es wichtig, für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, dass die Verwendungszwecke so vom Finanzamt akzeptiert werden. Es könnne Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden. Diese müssen zweckgebunden auf einem zweiten oder dritten Konto abgelegt werden. Es gibt auch Höchstgrenzen. Wenn Du mir Deine E-Mail Adresse dalässt, sende ich Dir gerne einen Satzungsentwurf zu. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | ||||
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