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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lehrgangsvorraussetzung für F III in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 506184 | ||
Datum | 27.08.2008 21:43 MSG-Nr: [ 506184 ] | 1888 x gelesen | ||
Hallo Rainer, sollte kein Problem sein. Ich weiß aber nicht genau was Du mit "Alten Truppführer" meinst daher meine Antwort ohne Gewähr. Es gilt im Allgemeinen die FwDV2 - hier sind die Lehrgänge entsprechend beschrieben. Da der Kamerad ja UMB sollte eine umfassende Ausbildung als Truppführer gegeben sein. Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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