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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckabsicherung7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW506545
Datum30.08.2008 15:34      MSG-Nr: [ 506545 ]3712 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Maik Eberhardtist es in NRW zulässig das man sich gelbe Blitz Rundumleuchten an das Heck eines LFs baut zur Heckabsicherung ? Diese würden dann über die Handbremse geschaltet, so dass sie ausgehen so bald die Handbremse gelöst wird. Ist dies grundsätzlich zugelassen oder muss man dafür Sachen in Richtung Tri Blitz nehmen ?

Das ist grundsätzlich nach §49a StVZO verboten, weil die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht in §52(4) StVZO genannt sind.

Allerdings ist auch ein aussen am Fahrzeug fest angebrachter TriBlitz grundsätzlich verboten...

Die Bereitschaft zum Erteilen von Ausnahmegenehmigungen bzw. zum Ignorieren von deren Notwendigkeit scheint innerhalb des Landes unterschiedlich ausgeprägt zu sein.

Gruß,
Henning



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 30.08.2008 13:26 ., Bad Sassendorf
 30.08.2008 15:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.09.2008 11:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2008 17:08 ., Bad Sassendorf
 01.09.2008 19:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.09.2008 19:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2008 19:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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