Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckabsicherung | 7 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 506545 |
Datum | 30.08.2008 15:34 MSG-Nr: [ 506545 ] | 3712 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Mahlzeit!
Geschrieben von Maik Eberhardtist es in NRW zulässig das man sich gelbe Blitz Rundumleuchten an das Heck eines LFs baut zur Heckabsicherung ? Diese würden dann über die Handbremse geschaltet, so dass sie ausgehen so bald die Handbremse gelöst wird. Ist dies grundsätzlich zugelassen oder muss man dafür Sachen in Richtung Tri Blitz nehmen ?
Das ist grundsätzlich nach §49a StVZO verboten, weil die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht in §52(4) StVZO genannt sind.
Allerdings ist auch ein aussen am Fahrzeug fest angebrachter TriBlitz grundsätzlich verboten...
Die Bereitschaft zum Erteilen von Ausnahmegenehmigungen bzw. zum Ignorieren von deren Notwendigkeit scheint innerhalb des Landes unterschiedlich ausgeprägt zu sein.
Gruß,
Henning
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