Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 507348 |
Datum | 03.09.2008 12:55 MSG-Nr: [ 507348 ] | 16257 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Michael KrügerBei mir ist es in 2 Wochen soweit.
wie sieht den die betriebliche Lage aus ?
Urlaub/Vertretung/Arbeitsaufkommen/Grundstimmung bzgl. FF?
zwei Wochen ist für einen AG u.U. schon recht kurzfristig,
meinst Du nicht auch ?
Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ...
Das steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz.
Als angehender GF solltest du davon schon mal was gehört haben.
Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?
Planbares Ereignis => Vorher mit dem AG absprechen.
Erleichtert dem AG die Freistellung ungemein,-)
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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