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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 507352 | ||
Datum | 03.09.2008 13:08 MSG-Nr: [ 507352 ] | 15597 x gelesen | ||
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Hallo Namensvetter!;-) Die Freistellung ist geregelt im §17FwG Baden-Württemberg (kannste mal googlen, da findest du es). Der rechtliche Aspekt ist aber nur eine Seite, die Erbringung deiner vertragsrechtlichen Pflichten gegenüber deinem Dienstherren eine andere. Am besten du setzt sich rechtzeitig mit deinem Vorgesetzten zusammen und besprichst mit ihm den Sachverhalt. Es bringt nichts, auf irgendwelche Paragraphen zu pochen und eine Freistellung erzwingen zu wollen. Den auch Arbeitgeber haben so ihre Möglichkeiten dir das Leben dann schwer zu machen. Also lieber offen und konstruktiv darüber sprechen, ist immer besser! Mit freundlichen Grüßen Michael Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | ||||
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