Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 507354 |
Datum | 03.09.2008 13:13 MSG-Nr: [ 507354 ] | 15542 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
|
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vormals Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), ist eine zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
Hallo,
Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ...
müssen müßte er eigentlich schon...
Schau mal in §17 deines Gesetzes.
Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?
Persönlich leider noch viel schlimmer und nicht zur Nachahmung empfohlen(aus heutiger Sicht absolut dämlich ;-) ).
GF=14 Tage Urlaub,
ZF=14 Tage unbezahlte Freistellung
Die meisten anderen Lehrgänge waren in der Zeit als ich in der Fa. meiner LAG bzw. bei der Stadt angestellt war. Ausnahmen bilden nur die Lehrgänge an der AKNZ, diese wurden immer abgerechnet.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|