Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 507361 |
Datum | 03.09.2008 13:41 MSG-Nr: [ 507361 ] | 15524 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
|
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Landesfeuerwehrschule
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ..
Ja. Wichtig ist, den AG sofort über die Einberufung und den Zeitraum zu informieren. Dagegen machen kann er (theoretisch) nichts.
Er bekommt den weiter gezahlten Brutto-Lohn zzgl. AG-Anteil zur SV auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.
Wenn Du ihm keinen Produktionsausfall o.ä. verursachst (und auch sonst sagen wir mal "unproduktiv" bist), dann geht das für ihn Null auf Null auf.
Praktisch ist das (z.B. bei der nächsten Personalabbauwelle) was anderes.
Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?
Nein. Das würde ich gar nicht erst anfangen. Zum einen schenkst Du damit Deiner Gemeinde Geld (weil nur eine Woche Lohnfortzahlung), Zum anderen wird das Dein AG (oder auch die Gemeinde) ggf. bei folgenden Lehrgängen wieder fordern.
Meine Lehrgänge liefen bisher IIRC entweder noch zu Studentenzeiten oder eben als Freistellung mit (soweit durch den AG beantragt) Erstattung des weiter gezahlten (brutto) Arbeitslohnes (incl. AG-Anteil zur SV). Wenn man das dem AG erklärt hat, dann hat er das bisher immer verstanden.
Was man wenns einfach zu dem jetzt vorliegenden Zeitpunkt nicht paßt (z.B. Saison,...) noch machen kann, ggf. den Termin verlegen. d.h. ggf. mit dem Lehrgangsbüro der LFS Ba-Wü (die sind da wirklich "kundenfreundlich") Kontakt aufnehmen und um eine spätere Einberufung (Termine der Lehrgänge nennen lassen) die besser in die Planung des AG paßt bitten.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|