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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 507369 | ||
Datum | 03.09.2008 14:00 MSG-Nr: [ 507369 ] | 15310 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Krüger Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Was soll das? DU machst Dir die zeit und willst Dich für Deinen Träger der Feuerwehr weiter bilden... Dein Chef kann in der Woche bezahlter Freistellung nicht auf Dich zurück greifen. Wenn Du unbezahlten Urlaub machst, kann er das aber auch nicht, also was soll ihm das bringen? ER bekommt sein Geld ja zurück erstattet und Du hast einen klaren Anspruch darauf. Ein gewisses Entgegenkommen dem Chef gegenüber ist ja OK, man muss es ja dann mal ne Zeit nicht immer so genau mit den Übertsunden nehmen oder sowas. Aber der Gemeinde würde ich doch keine Woche Lehrgang schenken! (Es sei denn Du hättest vor gehabt, dass der Chef das Geld anforder ohne es Dir gezahlt zu haben... Aber das wäre ja illegal... | ||||
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