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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 D.8, Trabelsdorf / Bayern | 507376 | ||
Datum | 03.09.2008 14:14 MSG-Nr: [ 507376 ] | 15384 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, bei uns in Bayern ist dies so geregelt das der Lohnausfall von der Gemeinde bzw. der Stadt an den Arbeitgeber gezahlt werden muss. Also warum Urlaub nehmen? Das eine Planung zwecks Stellvertreter bei deiner Abwesenheit gemacht werden muss ist selbstverständlich. Wenn du morgen krank bist, wer übernimmt da deinen Arbeit oder wird da auch Urlaub abgezogen. Ein Recht das du den Lehrgang an den besagten Termin besuchen darfst gibt es nicht. Dein Chef kann ja auch Urlaubssperren verhängen. Fazit: Chef fragen und genehmigen lassen. Gruß Stephan Düßel | ||||
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