Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 507384 |
Datum | 03.09.2008 14:24 MSG-Nr: [ 507384 ] | 15324 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
|
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Arbeitnehmer
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Michael Krüger
Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?
Nein. Das würde ich gar nicht erst anfangen. Zum einen schenkst Du damit Deiner Gemeinde Geld (weil nur eine Woche Lohnfortzahlung), Zum anderen wird das Dein AG (oder auch die Gemeinde) ggf. bei folgenden Lehrgängen wieder fordern.
Hallo,
ich vermute allerdings, der Gedankengang beim AG wird auch in die Richtung gehen, dass einer, der freigestellt wird zwar den Ersatz für Lohnkosten bringt, aber in diesem Jahr noch seinen vollen Urlaub möchte. Zusätzlich zum Lehrgang.
Es gibt sicher AN, da ist die Fehlzeit für den Betrieb wichtiger, als der Lohnersatz.
Dass es auch andere (verständliche) Interessen gibt, als die des AG ist mir auch klar (Familie z.B.). Es läuft also mal wieder auf Verständigung raus.
Von da her würde ich das "1 Woche Freistellung, 1 Woche Urlaub" nicht völlig verdammen.
Michael Schuckart
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|