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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 507447 | ||
Datum | 03.09.2008 17:41 MSG-Nr: [ 507447 ] | 6558 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher Das Werkzeug darf von einer Elektrofachkraft benutzt werden. ... ist im Grunde Unsinn, weil ich den isolierten Gabelschlüssel ja auch (ohne eine Unterweisung oder Ausbildung zu haben) nutzen kann um eine 12V Anlage (Kfz-Batterie) spannungsfrei zu machen. ... und wenn man im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes irgendwelche Bereiche einer Hmir unbekannten Hausinstallation spannungsfrei machen will bzw. muss (was man ja am Sicherungsautomaten wohl noch darf) ist es doch wohl ganz sinnvoll mit dem Spannungsprüfer, zweipolig zu prüfen ob ich auch die richtige Sicherung erwischt habe (weil ggf. der der sich an der Verteilung auskennt nicht da ist, und die Beschriftung - wie vielfach erlebt - widersprüchlich ist). ... und nein, Verteilung komplett spannungsfrei machen ist nicht immer sinnvoll .. ... es ist immer die Frage was ich mit dem Werkzeug tun will (nur beim NH-Griff erklärt sich das von selbst) Manche Regelungen sind reichlich realitätsfremd ... Gruss Gerhard | ||||
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