Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Susa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP | 507499 |
Datum | 03.09.2008 20:52 MSG-Nr: [ 507499 ] | 15049 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Also ich bis jetzt noch für jeden Lehrgang vom Arbeitgeber freigestellt worden, den Lohnausfall erstattet die Gemeinde dem Arbeitgeber direkt und das waren in letzten Jahren immer min. 1 Woche, einmal sogar 4 Wochen in einem Jahr, wo ich an der LFKS war. Es ist durch den Gesetzgeber klar geregelt, leider sieht die Realität oft anders aus. Ich habe damals auch das offene Gespräch gesucht.
Ich frage mich nur, wenn es bei einigen schon so ist, das sie sich für Lehrgänge Urlaub nehmen müssen, wie sieht es mit der Freistellung für Einsätze aus, was nutzt mir der beste GF, wenn er so gut wie nie da ist. Aber da müsste die Politik viel mehr Druck machen.
Gruß Susi
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