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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 507524 | ||
Datum | 03.09.2008 23:28 MSG-Nr: [ 507524 ] | 14970 x gelesen | ||
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Hallo Michael, Geschrieben von Michael Krüger Mir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht ! Nach meiner Ansicht: Dann nicht! Begründung (Im Moment aus dem Kopf): Soweit ich es noch weis dürfen Lohnersatzleistungen nur gezahlt werden wenn wirklich Lohnausfall entsteht. Urlaub ==> Kein Lohnausfall ==> es gibt kein Lohnersatz der Gemeinde. Ach bist Du ein guter Feuerwehrmann! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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