Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 507525 |
Datum | 03.09.2008 23:29 MSG-Nr: [ 507525 ] | 14981 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
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Geschrieben von Christian Fleschhutund was macht der Unternehmer, wenn der Mitarbeiter krank ist? Oder in Urlaub?
Urlaub und Krankheit hat den Sinn, dass Mitarbeiter sich erholen. Einsätze dienen dem Allgemeinwohl. Lehrgänge bringen immer auch einen persönlichen Nutzen und mal ehrlich: Sie machen auch Spass! Warum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten?
Geschrieben von Christian FleschhutSchwarzbeere & Co
Kann man das trnken? :-) Noch nie gehört...
Geschrieben von Christian FleschhutIch war da eigentlich ganz zufrieden und wollte da nicht unbedingt weniger haben...
Im Gegenteil: Gerne auch mehr! Hab aber auch nicht geschrieben, dass es weniger werden soll. Nur eine andere unternehmerfreundlichere Verteilung.
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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