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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikAusbildung zurück
ThemaFreistellung GF-Lehrgang36 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW507528
Datum03.09.2008 23:56      MSG-Nr: [ 507528 ]14996 x gelesen
Infos:
  • 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze

  • Hier mal das Rechtliche (in NRW) sowie der passende Kommentar:

    §12 FSHG
    (2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine
    Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der
    Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen
    Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen
    Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber
    oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder
    Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die
    Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die
    Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen
    und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder
    Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

    Kommentar:
    Sobald der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr an Einsätzen, Übungen und
    Lehrgängen sowie sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde teilnehmen
    muß, entfällt für ihn die sich sonst aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag
    ergebende Verpflichtung, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder Dienstherren zur
    Verfügung zu stellen. Ein „Fernbleiben“ von der Arbeitsstelle ist somit nicht nur
    entschuldigt, sondern es liegt rechtlich überhaupt kein Fernbleiben vor. Diese Regelung
    gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und auch Auszubildende. Auf
    Schüler/Studenten findet diese Regelung entsprechende Anwendung.

    Dem „Entfallen der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung“ entspricht die Pflicht
    des Arbeitgebers oder Dienstherren, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen für
    den Feuerwehrdienst „freizustellen“. Darüber hinaus trifft den Arbeitgeber keine weitere
    Verpflichtung. Er ist z.B. nicht gehalten, dem Feuerwehrangehörigen einen Firmenwagen
    zur Verfügung zu stellen, damit dieser schnell den Einsatzort erreichen kann.

    Mitteilungspflicht
    Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen, die in der Regel längerfristig bekannt ist,
    hat der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seinem Arbeitgeber nach Möglichkeit
    rechtzeitig mitzuteilen.

    Rechtzeitig ist die Mitteilung dann, wenn dem Arbeitgeber noch Zeit bleibt, all die
    Maßnahmen einzuleiten, die dazu führen, daß ihm durch das Fortbleiben des
    Feuerwehrangehörigen überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entsteht oder dieser auf
    ein Mindestmaß beschränkt bleibt.

    Gruß
    Michael


    Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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     03.09.2008 12:51 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 12:55 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.09.2008 15:38 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 12:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     03.09.2008 15:35 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 15:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 15:40 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 23:28 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     18.09.2008 08:40 Stef7an 7G., Wuppertal
     03.09.2008 13:08 ., Gründau
     03.09.2008 13:13 Pete7r L7., Flöha
     03.09.2008 13:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 14:24 Mich7ael7 S.7, Lörrach
     03.09.2008 14:33 ., Wüstenrot
     03.09.2008 15:43 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 14:00 jürg7en 7s., Trier
     03.09.2008 14:14 Step7han7 D.7, Trabelsdorf
     03.09.2008 14:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 18:02 Chri7sti7an 7S., Garching
     03.09.2008 20:52 ., Maring-Noviand
     03.09.2008 23:13 Adri7an 7H., Lippstadt
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     03.09.2008 23:29 Adri7an 7H., Lippstadt
     04.09.2008 07:10 Chri7sti7an 7F., Fürth
     03.09.2008 23:56 ., Isselburg
     04.09.2008 06:23 Lars7 O.7, Langwedel
     04.09.2008 11:12 Dani7el 7M., Jockgrim
     11.09.2008 16:55 Oliv7er 7H., Meppen
     12.09.2008 10:41 Thom7as 7K., Hermeskeil
     11.09.2008 16:38 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     11.09.2008 18:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     11.09.2008 18:28 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     11.09.2008 18:32 Chri7sto7ph 7M., Drakenburg
     11.09.2008 18:50 Volk7er 7E., Eydelstedt
     12.09.2008 10:20 Anto7n K7., Mühlhausen
     12.09.2008 15:08 Fran7k H7., Schleinitz

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