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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 507542 | ||
Datum | 04.09.2008 06:23 MSG-Nr: [ 507542 ] | 15086 x gelesen | ||
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Hallöchen. Nach schwerer Diskussion mit meinem Chef haben wir uns auf halb / halb entschieden. Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage. Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig). Aber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben): Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen (oder so änlich). Na ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen. Mit Gruß aus dem Norden. www.feuerwehr-daverden.de | ||||
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