Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 507546 |
Datum | 04.09.2008 07:10 MSG-Nr: [ 507546 ] | 14913 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
|
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Landesfeuerwehrschule
Hallo,
Geschrieben von Adrian HorbertWarum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten?
das hat der Arbeitnehmer in der Regel bis auf Truppführerebene schon getan. Und viele viele Wochenenden dafür geopfert, waren bei mir einige und, da bin ich ehrlich, auch mal zwei Tage Urlaub. War aber bei nem Lehrgang, den ich privat vermutlich häufiger einsetze als bei der Feuerwehr...
Daher sehe ich es eigentlich nicht ein für einen Lehrgang, bei dem der AG den kompletten Lohnersatz bekommt, Urlaub zu nehmen.
Ich habe zum Glück einen AG, der das ähnlich sieht, Freistellungen sind kein Problem ("Zwei Wochen müssen gehen, nicht fünfmal im Jahr, aber ein-/zweimal ist das ohne Probleme drin")
Geschrieben von Adrian HorbertKann man das trnken? :-) Noch nie gehört...
Dank Blackberry ist man ja jederzeit auch per Mail erreichbar. Rund um die Welt. Bei uns hat sich das so eingebürgert, dass die Kollegen bei Problemen, die sie nicht alleine lösen können einfach ne kurze Mail schreiben. Die kann man dann beantworten oder anrufen. Und da sind wir auch so kellegial und machen das. Egal ob an der LFS, in China oder in Amerika...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|