Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 507582 |
Datum | 04.09.2008 11:12 MSG-Nr: [ 507582 ] | 15000 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo,
Geschrieben von Lars OettingEine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage.
Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen
Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig).
Und das für volle Lohnersatzkosten die der AG von deinem Träger bekommen hat! Urlaub/Überstunden nehmen für Lehrgänge ist so ziemlich das Dämlichste, was es gibt.
Bei uns gibt es mit Einberufungsbescheid zur LFKS ein Schreiben der Verwaltung mit der Bitte um Freistellung und dem Hinweis, dass der Lohnausfall von der Verwaltung übernommen wird. Stellt mich der AG nicht frei, geh ich eben nicht.
Ich bin auch Feuerwehrenthusiast, aber irgendwo hört der Spaß auf!
Geschrieben von Lars OettingNa ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen.
Nein, das musst weder du noch jeder andere in Feuerwehr-Deutschland.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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