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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaG41 Untersuchung11 Beiträge
AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern507871
Datum05.09.2008 12:38      MSG-Nr: [ 507871 ]8478 x gelesen

Geschrieben von Christoph Richtervielleicht hilft dir dieser Link weiter!

Ja den Link hatte ich auch gefunden, aber da macht mich folgender Satz stutzig:

Empfehlung: Wenn so hoch, ohne ausreichenden Schutz (durch Geländer, Gurte etc.) gearbeitet wird, dass allein der Sturz aus dieser Höhe regelmäßig zu schweren oder tödlichen Verletzungen führt, sollte die Untersuchung durchgeführt werden.

Es ist ja gar nicht zulässig ungesichert in Höhen zu arbeiten.

Geschrieben von Christoph RichterWenn ich bei uns einen Absturzsicherungslehrgang durchführe, lasse ich alle Werkfeuerwehrler durch den Werksarzt G41 untersuchen.

So bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite.


Ja das ist schon klar, nur ist die G 41 ja wieder mit Kosten für die Gemeinde und zusätzlichem Aufwand für den FWler verbunden. Irgendwann sagen die auch: wenn ich 10 mal im Jahr zum Arzt muss, mach ich die Tätigkeiten halt nicht.


Gruß Markus


http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

http://www.feuerwehr-webportal.de

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 05.09.2008 11:34 Mark7us 7B., Heimstetten
 05.09.2008 11:45 ., Boppard
 05.09.2008 12:02 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 05.09.2008 12:38 Mark7us 7B., Heimstetten
 05.09.2008 12:31 ., Boppard
 05.09.2008 12:32 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 05.09.2008 12:38 ., Boppard
 05.09.2008 13:35 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 05.09.2008 13:41 ., Boppard
 05.09.2008 12:48 Mark7us 7B., Heimstetten
 16.10.2008 21:49 Hara7ld 7H., Erfurt

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