Geschrieben von Christoph Richtervielleicht hilft dir dieser Link weiter!
Ja den Link hatte ich auch gefunden, aber da macht mich folgender Satz stutzig:
Empfehlung: Wenn so hoch, ohne ausreichenden Schutz (durch Geländer, Gurte etc.) gearbeitet wird, dass allein der Sturz aus dieser Höhe regelmäßig zu schweren oder tödlichen Verletzungen führt, sollte die Untersuchung durchgeführt werden.
Es ist ja gar nicht zulässig ungesichert in Höhen zu arbeiten.
Geschrieben von Christoph RichterWenn ich bei uns einen Absturzsicherungslehrgang durchführe, lasse ich alle Werkfeuerwehrler durch den Werksarzt G41 untersuchen.
So bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite.
Ja das ist schon klar, nur ist die G 41 ja wieder mit Kosten für die Gemeinde und zusätzlichem Aufwand für den FWler verbunden. Irgendwann sagen die auch: wenn ich 10 mal im Jahr zum Arzt muss, mach ich die Tätigkeiten halt nicht.
Gruß Markus
http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)
http://www.feuerwehr-webportal.de
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