Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr macht Winterdienst | 25 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8I., Voerde / NRW | 508107 |
Datum | 06.09.2008 14:20 MSG-Nr: [ 508107 ] | 6693 x gelesen |
Infos: | 02.06.08 Feuerwehr Metzingen
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Winterdienst der Feuerwehr?
Als ob die freiwilligen Feuerwehren nicht schon genug mit den ständig wachsenden Aufgaben zu tun hätten.
Das ist aber alles Auslegungssache, genauso wie die Sache mit den Ölspuren.
Die Feuerwehr ist laut FSHG zur Gefahrenabwehr da.
Auf einer Ölspur kann man ausrutschen und es stellt Gefahren für die Umwelt dar.
Also eine Aufgabe für die Feuerwehr.
Bei Glatteis und Schnee kann man ebenfalls ausrutschen.
Also auch eine Aufgabe für die Feuerwehr?
Ich denke, die freiwilligen Feuerwehren haben genug mit der Aus- und Fortbildung und dem weiteren Aufgabenspektrum zu tun und für solche Aufgaben wie Ölspurbeseitigung und Winterdienst sollte eine Rufbereitschaft der Kommune eingerrichtet werden.
Bei hauptamtlichen Feuerwehren sehe ich das auch nochmal anders.
Ich habe nur so die Befürchtung, dass in einigen Städten und Gemeinden die freiw. Feuerwehr als "billige Straßenfeger" missbraucht werden.
Gruß
Olli
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