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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister für den Prüfungsausschuss beim Truppführer Lehrgang | 6 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 508512 | ||
Datum | 09.09.2008 07:58 MSG-Nr: [ 508512 ] | 3478 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Raphael Rohr Jetzt meine Frage: Wer hat interesse im Prüfungsausschus zu sitzen? Bist Du Dir sicher, dass diese Rahmenbedingungen zutreffen? Im Nachbarland ist nämlich ziemlich genau festgelegt, wie sich eine Prüfungskommission zusammensetzt: Der betriebliche Prüfungsausschuss setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: 1. Der Leiterin oder dem Leiter einer hessischen Berufsfeuerwehr oder eine von ihr oder ihm bestimmte Vertretungsperson mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr als vorsitzendem Mitglied, 2. der Leiterin oder dem Leiter der Werkfeuerwehr bzw. einer von ihr oder ihm bestimmten Vertretungsperson mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Werkfeuerwehrdienst als beisitzendem Mitglied, 3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Hessischen Landesfeuerwehrschule mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr als beisitzendem Mitglied, 4. einer Beschäftigten oder einem Beschäftigten im gehobenen oder höheren Werkfeuerwehrdienst oder im gehobenen oder höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften als beisitzendem Mitglied. Gibt es für NRW keine entsprechenden Vorschriften? Gruß Markus | ||||
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