Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Brandmeister für den Prüfungsausschuss beim Truppführer Lehrgang | 6 Beiträge |
Autor | Raph8ael8 R.8, Köln / NRW | 508514 |
Datum | 09.09.2008 08:11 MSG-Nr: [ 508514 ] | 3404 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Diese Regelung kenne ich nicht für das Land NRW.
Wie gesagt wir sind rein nebenberuflich. Und keine Werkfeuerwehr sondern eine Betriebsfeuerwehr. In NRW sind die Betriebsfeuerwehren zur Zeit nicht gesetzlich geregelt.
Wir bilden nach der FwDV 2 aus, und arbeiten nach dem Standard einer Freiwilligen Feuerwehr.
Deswegen auch die vorgabe, das es sich mindestens um einen Brandmeister handeln sollte.
(d.h. minimum F III)
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