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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBrandmeister für den Prüfungsausschuss beim Truppführer Lehrgang6 Beiträge
AutorRaph8ael8 R.8, Köln / NRW508514
Datum09.09.2008 08:11      MSG-Nr: [ 508514 ]3378 x gelesen

Diese Regelung kenne ich nicht für das Land NRW.
Wie gesagt wir sind rein nebenberuflich. Und keine Werkfeuerwehr sondern eine Betriebsfeuerwehr. In NRW sind die Betriebsfeuerwehren zur Zeit nicht gesetzlich geregelt.

Wir bilden nach der FwDV 2 aus, und arbeiten nach dem Standard einer Freiwilligen Feuerwehr.

Deswegen auch die vorgabe, das es sich mindestens um einen Brandmeister handeln sollte.
(d.h. minimum F III)



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 09.09.2008 05:34 Raph7ael7 R.7, Köln
 09.09.2008 07:58 ., Bockenheim
 09.09.2008 08:11 Raph7ael7 R.7, Köln
 10.09.2008 07:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.09.2008 22:43 Denn7is 7E., Menden
 09.09.2008 09:52 Rene7 B.7, Merzenich

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