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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | jährliche Unterweisung nur durch Kreisausbilder? | 10 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 508867 | ||
Datum | 11.09.2008 06:32 MSG-Nr: [ 508867 ] | 5035 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Onno Eckert Ich hatte gerade eine labhafte Diskussion, ob die nach FwDV 7 jährlich durchzuführende Unterweisung für Atemschutzgeräteträger von Kreisausbildern durchgeführt werden muss. Steht nicht explizit in der Dienstvorschrift, also muss es auch nicht so sein. Geschrieben von Onno Eckert Ich meine, dass die DV da nicht eindeutig ist. An welcher Stelle siehst du genau den Widerspruch? Ich seh da nämlich keinen. Geschrieben von Onno Eckert Müssen es nun Kreisausbilder sein oder reicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF? Es reicht ein GF, wenn es um die Benutzung der Atemschutzübungsstrecke geht, bedarf es jedoch in die Bedienung der Strecke eingewiesenes Personal und das dürften dann die (Kreis-)Atemschutzausbilder sein. Geschrieben von Onno Eckert Wie wird das bei euch gehandhabt? Bei den Feuerwehren, die ich so kenne: Standortausbildung in Eigenregie Atemschutzstrecke durch zentrale Einrichtung (Kreisfeuerwehr o.ä.) Grüße Micha | ||||
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