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RubrikAtemschutz zurück
Themajährliche Unterweisung nur durch Kreisausbilder?10 Beiträge
AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz508868
Datum11.09.2008 06:42      MSG-Nr: [ 508868 ]4942 x gelesen

Guten morgen,

ich weiß ja nicht, wie das bei Feuerwehrs gehandhabt wird, aber bei uns im Geschäft gilt die BGR 190, die folgendes aussagt:
Geschrieben von BGR190:3.2.4
Unterweisung
3.2.4.1
Allgemeines

Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 PSA-Benutzungsverordnung dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.

Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.
Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern von Atemschutzgeräten ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) fortgebildet wurden. Dabei werden Aus- und Fortbildung dokumentiert.


Ist das dann auch nicht sinnvoll, dass nur von solchen Leuten unterwiesen wird, die sich regelmäßig zum Thema fortbilden?

Gruß,
Marc

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 11.09.2008 00:04 Onno7 E.7, Crawinkel & Halle(Saale)
 11.09.2008 01:08 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 11.09.2008 06:32 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 11.09.2008 06:42 ., Speyer
 11.09.2008 13:51 ., Jülich
 11.09.2008 08:15 Bern7har7d G7., München
 11.09.2008 08:23 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 11.09.2008 08:31 Chri7sti7an 7F., Fürth
 11.09.2008 19:51 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 14.09.2008 20:40 Achi7m G7., Remagen

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