Guten morgen,
ich weiß ja nicht, wie das bei Feuerwehrs gehandhabt wird, aber bei uns im Geschäft gilt die BGR 190, die folgendes aussagt:
Geschrieben von BGR190:3.2.4
Unterweisung
3.2.4.1
Allgemeines
Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 PSA-Benutzungsverordnung dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.
Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.
Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern von Atemschutzgeräten ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) fortgebildet wurden. Dabei werden Aus- und Fortbildung dokumentiert.
Ist das dann auch nicht sinnvoll, dass nur von solchen Leuten unterwiesen wird, die sich regelmäßig zum Thema fortbilden?
Gruß,
Marc
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