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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 508967 | ||
Datum | 11.09.2008 16:55 MSG-Nr: [ 508967 ] | 14578 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Oetting Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage. Geschrieben von Lars Oetting Aber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben): Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen (oder so änlich). Hallo Lars, wenn Dein Arbeitgeber Dich für die Zeit in den Urlaub schicken kann bzw. Dir gewährt Überstunden abzufeiern, dann _muss_ er Dich meiner Meinung nach auch freistellen. Denn wo ist dann für diesen Zeitraum der nachzuweisende Nachteil für das Unternehmen? Viele Grüße Oliver Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | ||||
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