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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | jährliche Unterweisung nur durch Kreisausbilder? | 10 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 508995 | ||
Datum | 11.09.2008 19:51 MSG-Nr: [ 508995 ] | 4522 x gelesen | ||
Geschrieben von Onno Eckert Müssen es nun Kreisausbilder sein m.E. nein, steht so nicht in der FwDV. Geschrieben von Onno Eckert reicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF? Kommt drauf an, ob und wie sich der GF mit der Materie befasst ... ;-) Geschrieben von Onno Eckert Wie wird das bei euch gehandhabt? Unterweisung erfolgt durch den Leiter Atemschutz, ergänzt durch die in der Atemschutzausbildung tätigen FA der FF. Was in den anderen Beiträgen zum Teil damit vermengt wurde, die Belastungsübung, steht ja auf einem anderen Blatt... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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