Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Fran8k H8., Schleinitz / Sachsen-Anhalt | 509114 |
Datum | 12.09.2008 15:08 MSG-Nr: [ 509114 ] | 14700 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
|
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hinsichtlich der Ausbildung über mehrere Wochen nutzten wir bei allen Kameraden wo es sich anbot die Möglichkeit es in ihrer Wehrdienstzeit zu machen ( GF, ZF, ABC-Einsatz etc. ).
Sowohl bei Wehrpflichtigen als auch bei SaZ wurde immer Sonderurlaub gewährt sofern sie sich nicht in einer Ausbildung befunden haben.
Eine mehrwöchige Freistellung ist zumeist problematisch da ( bei uns ) viele Arbeitgeber sich selbst nicht in der Pflicht sehen ( man schützt ja auch ihre Firma ) und bei Anfragen auf öffentlichem Wege abwinken und auf den Jahresurlaub des FA verweisen.
Nur zu oft ist das jedoch von der persönlichen Einstellung des Chefs zur FF anhängig.
( Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit !! )
[ Der Chef einer vor Ort ansässigen Druckerei stellte erst keinen FA für Lehrgänge frei - seit sein Sohn jedoch auch einmal von der FF aus seinem PKW geschnitten werden musste, ist eine Freistellung überhaupt kein Problem mehr ]
Das Problem mit den Freistellungen kann man sicherlich auch ein wenig als hausgemacht betrachten - solange der Arbeitgeber bei Feuerwehr an einen trinkenden Heimatverein denkt wird er sich schwer tun dies noch mit einer Freistellung zu fördern...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|