Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Bundhose gesucht | 37 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 509249 |
Datum | 13.09.2008 21:12 MSG-Nr: [ 509249 ] | 14164 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Michael WulfAuch wenn immer nur von Überbekleidung geredet wird, steht nirgends explizit, dass "leichte" Einsatzkleidung nach Niedersachsen-HuPF zu beschaffen ist.
Je nachdem,wie ma de Verordnung auslegt. weiter oben (§1, Satz2) wird geschrieben, dass im Einsatz und Übungsdienst PSA nach Anlage 5 in Kombination mit Anlage 3 zu tragen ist. Da stehen dann ja organge Jacke und co. drin. Aber hier steht in 6. nicht von "...ausschließlich Überbekleidung...". Frage ist nun, welchen Rechtscharakter der Text hat.
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"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)
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