Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Eingebaute Helmschutzbrille bei der TH | 26 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 509812 |
Datum | 16.09.2008 23:30 MSG-Nr: [ 509812 ] | 10786 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo!
Geschrieben von Tim Schürkenwer kann mir sagen, ob man die eingebaute Schutzbrille des Helmtyps MSA Gallet F1 bei der techn. Hilfeleistung (PKW- öffnung / FWDV 3) ohne ein zusätzliches Visier benutzen darf?
Unabhängig vom dürfen: Warum sollte das Sinn machen? Das Gesicht ist durch das zusätzliche Visier deutlich besser geschützt, da einfach mehr Fläche bedeckt wird.
Ich persönlich halte die Kombination aus Schutzbrille und Visier für einen sehr guten Schutz für Augen und Gesicht bei Arbeiten mit Rettungsgeräten an Fahrzeugen.
Bzgl. dem Dürfen: Die Beantwortung der Frage wäre das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung durch die für euch zuständige Sicherheitsfachkraft. In diese fließen u. A. die konkret auftretenden Gefährdungen, das resultierende Risiko, Herstellerangaben, Vorgaben der Unfallkasse (die übrigens bei Arbeiten mit hydr. Rettungsgerät an Fahrzeugen Gesichtsschutz vorsieht) usw. ein.
MkG Sascha
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| 16.09.2008 21:50 |
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Tim 7S., Bottrop |
| 16.09.2008 22:52 |
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Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg |
| 16.09.2008 23:30 |
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Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna | |