Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 509947 |
Datum | 17.09.2008 15:26 MSG-Nr: [ 509947 ] | 20997 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Hi,
Geschrieben von Thomas SchwarzWer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Dürfen sie bei Übungen trotzdem mit üben?
Nur um eben die Qualifikation als AGT wieder zu erlangen, d.h. Belastungsübung machen bzw. die notwendige Einsatzübung...sonst würden sie ja nie wieder AGT werden können ;-)
Geschrieben von Thomas SchwarzWie simuliert ihr einen vollen Wasserschlauch bei einer Übung?
Durch einen mit Wasser gefüllten Schlauch...nee ernsthaft, "simulieren" hilft da nicht viel, das muss man schon in real ausprobiert haben, um die möglichen Probleme zu erkennen...
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 17.09.2008 15:14 |
 |
Thom7as 7S., Wenden |
| 17.09.2008 15:25 |
 |
Helm7ut 7R., Ezelsdorf |
| 17.09.2008 15:26 |
 |
Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal | |