Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beiträge |
Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 510076 |
Datum | 18.09.2008 08:40 MSG-Nr: [ 510076 ] | 14568 x gelesen |
Infos: | 03.09.08 Liste der Feuerwehrgesetze
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Michael RoleffDas steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz.
Als angehender GF solltest du davon schon mal was gehört haben.
Fraglich ist jedoch, ob es positiv für die weitere Einstellung ist, wenn man dem Arbeitgeber mit dem Brandschutzgesetz unter Druck setzt. Wenn der "nein" sagt, sollte man das akzeptieren. Vielleicht den Versuch starten, ihm das Anliegen und die Bedeutung des Lehrganges zu verdeutlichen, aber letztendlich nicht bzgl. seine Pflicht laut Brandschutzgesetz drohen. Man sollte immer im Kopf behalten, wer das monatliche Gehalt bezahlt.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Stefan Ganzke
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