News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 510124 | ||
Datum | 18.09.2008 14:42 MSG-Nr: [ 510124 ] | 20353 x gelesen | ||
Die Aussage in der FwDV7 ist doch eindeutig: Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätz- lich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Wenn er an einer Übung teilnimmt, würde er dann die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen? Frage: Was für eine Tätigkeit/Funktion würde er während der Übung wahrnehmen? Antwort: Atemschutzgeräteträger Die Frage zum Thema hat sich doch erledigt. Gruß Rüdiger | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.333