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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 510719 | ||
Datum | 22.09.2008 18:44 MSG-Nr: [ 510719 ] | 6534 x gelesen | ||
Hallo! Du hast Recht, die blaue Leuchte darf nicht im Bereich der StVO auf dem Leitkegel verwendet werden. Aber kaufen darfst Du sie und im Partykeller als nette Deko verwenden. M.a.n. reicht, wenn schon blinkend, der Leitkegel völlig aus. Die Aufsteckleuchte kannst Du getrost weglassen. Achso, und wenn schon für den Feuerwehreinsatz gedacht, dann nur den großen faltbaren Leitkegel mit 75cm Pro-Version. Ulrich Wolf Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de - Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | ||||
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