1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Geschrieben von Henning KochDie Länder (wer dort? Innen- oder Gesundheitsministerium?)
Keine Ahnung...
Geschrieben von Henning Kochsind da eigentlich aus der Entscheiung raus, weil das Bundesverkehrsministerium sich eindeutig geäußert hat (bzw. auch der Bund-Länder Fachausschuss...), und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden dürften.
definitiv ist eher das Gegenteil der Fall!
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
nachdem es anscheinend eine gutachterliche Stellungnahme gäbe, wonach das Springlicht nicht mehr als eine Dauerlichthupe sei...
Gutachterliche Stellungnahme klingt schon pauschal unseriös...
Kommt immer drauf an, wer dahinter steckt, wie ernst man damit genommen wird....
Wenn ich fast 10 Jahre lang schreibe und fachlich begründe, dass Reflexbeklebung und Heckwarnanlagen überlebenswichtig sind, nutzt das ganz offensichtlich wenig, wenn der LFV der Fw Bayerns damit 10 min in den BR ins TV geht ist das 2 Tage später geregelt...
Wenn ein Bundesland das gern für seine Polizei haben möchte, ist das sofort geregelt, für die Fw dauerts halt dann n BezRegierungen und Jahre länger...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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