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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Unbemannte Luftfahrzeuge im Hochwassereinsatz | 2 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 510870 | ||
Datum | 23.09.2008 12:00 MSG-Nr: [ 510870 ] | 3507 x gelesen | ||
Hallo, in der aktuellen Bevölkerungsschutz (3/2008, ab S. 16) schreiben Martin Socher und Harald Geyer vom sächsischen Umweltministerium über möglichkeiten der luftgestützten Lagerermittlung insbesondere mittels der Aufklärungsdrohne LUNA, die bei der Bundeswehr im Einsatz ist. Dem Artikel kann man entnehmen, dass für den Einsatz eines solchen Luftfahrzeuges eine so genannte "Restricted Operation Zone" eingerichtet werden muss, die irgendwelche Einschränkungen für die Zivilluftfahrt mit sich bringt. Scheinbar gibt es für solche Drohnen in "Friedenszeiten" noch keine festgelegten luftfahrttechnischen Verfahren. Jetzt stellt sich mir, der ich mich mit Luftfahrt und solchen Drohnen gar nicht auskennt, erstmal die Frage ob ein solches Gerät zur Aufklärung neben ggf. zur Rettungseinsätzen im gebiet befindlichen anderen Luftfahrzeugen operieren kann oder ob die o.g. ROZ auch solche Luftfahrzeuge einschließt. Kann das hier jemand beantworten? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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