Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Doppelmtigliedschaft in Niedersachsen, geht das? | 13 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 510945 |
Datum | 23.09.2008 15:13 MSG-Nr: [ 510945 ] | 4269 x gelesen |
Infos: | 23.09.08 Niedersächsisches Brandschutzgesetz
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Hallo,
Geschrieben von Kai ProbstIch wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen...
wenn's so dolle brennt, kann man dich notfalls noch für einzelne Einsätze nach §30 Abs. 1 zur Hilfeleistung heranziehen. Das ist aber ein Paragraph, der meinem Verständnis nach eine Ausnahmesituation regelt. Eine generelle Anwendung dürfte sich damit ausschließen.
Geschrieben von Kai ProbstZweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g*
Versuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt.
Grüße
Micha
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| 23.09.2008 14:49 |
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., Braunschweig |
| 23.09.2008 15:01 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 23.09.2008 15:05 |
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| 23.09.2008 15:13 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 23.09.2008 15:21 |
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