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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDoppelmtigliedschaft in Niedersachsen, geht das?13 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen510945
Datum23.09.2008 15:13      MSG-Nr: [ 510945 ]4269 x gelesen
Infos:
  • 23.09.08 Niedersächsisches Brandschutzgesetz

  • Hallo,

    Geschrieben von Kai ProbstIch wollte mich erst im Forum hier erkundigen und nicht gleich die große Welle "machen". Falls es nicht gehen sollte, müssen sich die Feuerwehren nicht wundern, wenn tagsüber die Leute fehlen...

    wenn's so dolle brennt, kann man dich notfalls noch für einzelne Einsätze nach §30 Abs. 1 zur Hilfeleistung heranziehen. Das ist aber ein Paragraph, der meinem Verständnis nach eine Ausnahmesituation regelt. Eine generelle Anwendung dürfte sich damit ausschließen.

    Geschrieben von Kai ProbstZweitwohnsitz? No problem...kann ich das Büro angeben? *g*


    Versuch macht klug ;-). Ich würde mir das aber überlegen, falls die entsprechende Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe erhebt.

    Grüße

    Micha



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     23.09.2008 14:49 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:01 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     23.09.2008 15:05 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:13 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     23.09.2008 15:21 ., Braunschweig
     23.09.2008 15:15 Andr7eas7 V.7, Uetze
     23.09.2008 23:08 Thom7as 7K., Hermeskeil
     23.09.2008 15:08 Ingo7 z.7, LK Harburg
     23.09.2008 15:18 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     17.10.2008 17:35 ., müden
     18.10.2008 10:36 Magn7us 7H., Pöttmes
     18.10.2008 17:01 ., müden
     18.10.2008 17:15 Juli7an 7H., Stemwede

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