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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 511032 | ||
Datum | 24.09.2008 06:56 MSG-Nr: [ 511032 ] | 5564 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Auch wenn Anton Abschnittsleiter mit seinem Dienstwagen völlig privat mit der Family einkaufen fährt, muss er ja die Lampen nicht abschrauben - weil sein *Fahrzeug* eben berechtigterweise damit ausgerüstet ist. Und wenn seine Frau dann alleine zum Einkaufen fährt und an eine Unfallstelle kommt, darf sie blau anmachen? *schnell duck und Popcorn raushol'* Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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