Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Lehrmeinung...? | 16 Beiträge |
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 511396 |
Datum | 27.09.2008 16:07 MSG-Nr: [ 511396 ] | 3754 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
Geschrieben von Daniel Kaune 1.) Gemäß Aussagen von drei FA, die vor kurzem den Grundlehrgang absolviert haben, wird bei der Vornahme einer 4tlg Steckleiter durch drei Personen der Leiterfuß von der "dritten Person" (Melder) gesichert und der Trupp richtet die Leiter auf. Gem. FwDV 10 würde der ATFü sichern und ATM sowie "dritte Person" richten auf.
FwDV 10/1996: "Truppmann und dritter Feuerwehrangehöriger richten die Leiter an den Holmen auf. Der Truppführer unterstützt anfangs am Leiterkopf, geht dann zum Leiterfuß und hilft, mit einem Fuß auf die Leiter am unteren Holmende drückend, durch Ziehen mit."
Hat sich da etwas geändert?
In der Ausbildung wird nach FWDV gelehrt, in der Praxis muss die Leiter von der befohlenen Manschaft von A nach B in Stellung gbracht werden, dabei ist es egal wer wo steht, hauptsache die Leiter steht an der richtigen Stelle.
mfg
albrecht
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