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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis C/CE - Schulung für Erhalt? | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511553 | ||
Datum | 28.09.2008 22:27 MSG-Nr: [ 511553 ] | 2190 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Wie siehts denn da mit dem Rettungsdienst aus, der ja auch von gewerblichen Unternehmen betrieben wird? Für die Fahrzeuge braucht man in der Regel mindestens C1. Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung teilweise erheblich ;-) § 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) "Anwendungsbereich ... (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit 1. ... 2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen, 3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden, ..." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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