Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 512394 |
Datum | 03.10.2008 13:52 MSG-Nr: [ 512394 ] | 11233 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Daniel MetzgerWas kümmert es mich, was das LF 16/12 der Nachbarwehr alles kann? So lange es 9 Mann, 4 PA, eine Schieb- und eine Steckleiter, 1200Liter Wasser und einen Rettungssatz dabei hat ist es mir völlig Wurscht, was es noch kann. Denn das muss es mindestens können/haben.
Tja, wenn das Fzg aber mehr als 10 t auf der HA bzw. mehr als 16 t insgesamt wiegt, bekommst Du ggf. Ärger bei den Zufahrten...
Wenns keinen Allradantrieb hat (beim LF 16/12 Mindestforderung!) dann wirds bei bestimmten Lagen auch schwierig.
Und auch bei den von Dir genannten Dingen gibts jede Menge Abweichungen von den Mindeststandards (z.B. weniger Schläuche, kein THL-Satz, kein Sprungrettungsgerät, keine Saugschläuche uvm.).
DAS ist ja das Problem..
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.10.2008 10:16 |
|
., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |