Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 512573 |
Datum | 04.10.2008 14:41 MSG-Nr: [ 512573 ] | 10863 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Löschgruppenfahrzeug
Hallo!
Geschrieben von Daniel MetzgerWas kümmert es mich, was das LF 16/12 der Nachbarwehr alles kann? So lange es 9 Mann, 4 PA, eine Schieb- und eine Steckleiter, 1200Liter Wasser und einen Rettungssatz dabei hat ist es mir völlig Wurscht, was es noch kann. Denn das muss es mindestens können/haben.
Und was ist, wenn es nicht LF 16/12 heißt? Wenn es gar keinen Namen der irgendeiner aktuellen oder vergangenen Norm entspricht?
Dann kannst du nicht mehr voraussetzen, dass die von dir genannten Sachen dabei sind.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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| 02.10.2008 10:16 |
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., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |