Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 512576 |
Datum | 04.10.2008 14:52 MSG-Nr: [ 512576 ] | 10768 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Patrick WeegenUnd was ist, wenn es nicht LF 16/12 heißt?
Dann heißt es meinetwegen LFWX/YZ. Darum geht es aber überhaupt nicht!
Geschrieben von Patrick WeegenWenn es gar keinen Namen der irgendeiner aktuellen oder vergangenen Norm entspricht?
Einen Namen wird es wohl haben, wenn der dann auch GW-Wunderwuzzi o.ä. heißt. :-) Im dümmsten Fall lass ich das Fahrzeug eben nicht mehr antanzen, sondern hol mir ein richtiges LF.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 02.10.2008 10:16 |
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., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |