Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 512609 |
Datum | 04.10.2008 18:03 MSG-Nr: [ 512609 ] | 10748 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoBißchen kurzsichtig, oder nicht?
Mag sein, dass ich mir das ein bißchen einfach mache, ja.
Geschrieben von Ulrich CimolinoStell Dir vor, Du brauchst das Fahrzeug aber - und es kommt am Einsatzort gar nicht an - und auch folgende Fahrzeuge nicht, weil leider die Rasengittersteine der Fw-Zufahrt das Mehrgewicht nicht ausgehalten haben und nun die Karre in der Zufahrt bis zur Achse im Dreck steht?
Dann hab ich faktisch schon ein Problem, in dem Fall muß man dann eben andere Wege nutzen und hinterher dann Tacheles reden.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.10.2008 10:16 |
|
., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |