Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 512694 |
Datum | 05.10.2008 09:59 MSG-Nr: [ 512694 ] | 10736 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Daniel SchreiberBei uns gibts TSF zusammengesetzte Einheiten, die mehr erreichen als manche Stützpunktwehr mit genormten LF 16/12 oder HLF 20/16.
auch TSF sind genormte Fahrzeuge... Und in Hessen dazu sogar noch halbwegs vernünftig ausgestattet, da die komplette Palette der damaligen Zusatzbeladungen drauf war, das ging von der 4-teiligen Steckleiter über 4 PA bis hin zu einer 2er Schaumausrüstung... Ob man die jetzt allerdings unbedingt auf nem TSF braucht stelle ich mal in den Raum... Das HMdI ist auf alle Fälle noch der Meinung...
Viele Grüße
Christian
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| 02.10.2008 10:16 |
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., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |