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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 512708 | ||
Datum | 05.10.2008 12:14 MSG-Nr: [ 512708 ] | 8612 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, mich beschäftigt eine Frage bezüglich Löschwasserversorgung bei uns im Ort. Wir haben relativ alte und im Querschnitt kleine Leitungen.Weil die Leitungen alt sind wird hier mir weniger Druck gefahren. Ausreichend Hydranten stehen zur Verfügung die auch alle intakt sind aber aus denen zu wenig Löschwasser kommt weil zu wenig Querschnitt und somit wenig Wassermenge. Unserer Gemeinde hat von mir diesbezüglich schon Bericht bekommen,mal schauen was sich tut. Wen könnte man rechtlich belangen wenn eben durch o.a. Mängel beim Schadensfall, sprich Brandschaden zu verhindern gewesen wäre wenn man genügend Löschwasser gehabt hätte. Wieviel Wasser sollte ein Hydrant abgeben können/müssen? MkG Lars | ||||
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