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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 512875 | ||
Datum | 06.10.2008 13:21 MSG-Nr: [ 512875 ] | 10384 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Weil das schon damals dazu führte, dass in der Zufahrt zur Abnahmestelle der Servicewagen des Herstellers mit entsprechenden Tauschteilen stand, am besten mit regelmäßigen und unangekündigten Überprüfungen des Ist-Zustandes. Bei unangemeldeten Veränderungen dann Rückforderung der Zuschüsse. ... nun ja, wie Du das politisch und rechtlich durchhalten willst würde ich gerne mal sehen (... das ist schon bei 100% landeseigenen Fahrzeugen bei denen "nur" die Unterhaltung der Kommune obliegt schwierig genug). Fakt ist nämlich: - Brandschutz ist kommunale Aufgabe (i.d.R. auch Selbstverwaltungsaufgabe, nicht "nach Weisung") - Eigentümer der Fahrzeuge ist die jeweilige Kommune (die Förderung landesseitig beträgt in der Regel 20 - 30 % der realen Beschaffungskosten) Gruss Gerhard | ||||
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